Wer eine Rehabilitationsmaßnahme auf Kosten seiner Krankenkasse macht und dazu einen Sportverein aufsucht, muss keine Mitgliedsbeiträge beim Sportverein bezahlen. Das teilt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern unter Berufung auf die Unabhängige Patientenberatung (UPD) mit.
Die gesetzlichen Krankenkassen handeln mit den Institutionen, die Rehasport anbieten, Preise für die Teilnahme der Versicherten aus. "Damit sind die angebotenen Leistungen abgegolten", sagt die Patientenberaterin der UPD in Rostock Mandy Pawils. "Weitere Kosten dürfen für die Versicherten nicht anfallen". Laut Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 1. Januar 2011 ist eine Vereinsmitgliedschaft für die Teilnahme am Rehasport nicht verpflichtend. Sie kann dem Versicherten aber auf freiwilliger Basis angeboten werden.
Nach Angaben der UPD machen viele Patienten aber die Erfahrung, dass die Sportvereine dennoch auf die Mitgliedsbeiträge bestehen. In diesem Fall sollte man auf die Sachlage hinweisen und Rücksprache mit seinem Arzt und seiner Krankenkasse halten.

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